
Begleithunde - BH
Hier wird der Hund auf seine Alltagstauglichkeit überprüft. Dabei liegen die Schwerpunkte auf Verkehrssicherheit, Sozialverträglichkeit, Unbefangenheit und Gehorsam.
Die Begleithundeprüfung ist die erste Prüfung, die ein Hund abgelegt haben sollte, damit er an Turnieren und weiteren Prüfungen teilnehmen kann. Sie ist Grundvoraussetzung für die weiterführende Ausbildung zum Rettungshund, zum Therapiehund und um in anderen Hundesportarten erfolgreich an Wettkämpfen teilnehmen zu können.
Was ihr als Gespann für die Begleithundeprüfung können müsst und welche administrativen Voraussetzungen zu erfüllen sind, erfährst du hier.

Die Begleithundeprüfung (BH) ist eine Grundprüfung, in der Gehorsam des Hundes und sein Verhalten in der Öffentlichkeit
(z. B. beim Zusammentreffen mit Fußgängern, Joggern und Radfahrern) geprüft wird.
Diese Prüfung ist Grundlage für die Teilnahme an weiteren Prüfungen und Wettkämpfen im Hundesport,
wie z. B. Agility, Obedience, VPG, Turnierhundesport (THS) oder Fährtenarbeit (FH). Sie besteht aus zwei Teilen: einem Teil auf dem Übungsplatz (Unterordnung) und einer Prüfung in Verkehr/Öffentlichkeit.
Das Mindestalter des Hundes für Prüfungen beträgt 15 Monate. Eigentümer/ -Hundeführer müssen Mitglied in einem Verein sein.
Vor Prüfungsbeginn muss der Hundeführer einen Sachkundenachweis erbracht haben. Der Nachweis ist Voraussetzung für die Teilnahme an der Prüfung. Die gesamte Prüfung muss ohne Hilfsmittel wie Leckerlies, Spielzeug zum Locken. Der Hund muss ein einfaches einreihiges, locker anliegendes Kettenhalsband, das nicht auf Zug eingestellt ist, tragen, alternativ kann ein handelsübliches Halsband oder Brustgeschirr verwendet werden. Für Hunde mit behördlichen Auflagen (Maulkorb) gelten diese auch im Verkehrsteil der Prüfung, da der Hund sich dort in der Öffentlichkeit bewegt. Jeder Hund, der vorgeführt werden soll, muss gechipt sein. Dies dient der eindeutigen Feststellung der Identität des Hundes. Die Prüfung im Unterordnungsteil erfolgt nach einem festgelegten Schema.
Gefordert wird:
-
Fußgehen mit und ohne Leine
-
Durchgehen einer Menschengruppe
-
Sitzübung und Ablegen in Verbindung mit Herankommen
-
Eingefügt sind Wendungen, Tempowechsel und Anhalten
-
Außerdem muss der Hund, während ein anderes Mensch/Hund-Team seinen Unterordnungsteil absolviert, unangeleint in einer Entfernung von 30 Schritt zu seinem Hundeführer abliegen, also eine Ablage unter Ablenkung zeigen
-
Nach bestandenem Unterordnungsteil wird außerhalb des Hundeplatzes das sichere und freundliche Verhalten des Hunds gegenüber anderen Verkehrsteilnehmern (Radfahrer, Spaziergänger, Jogger etc.) und anderen Hunden überprüft.
Grundsätzlich darf jeder Hund, ob Mischling oder Rassehund an einer Begleithundeprüfung teilnehmen.
Der Hund darf nicht jünger als 15 Monate sein (da wird auf den Tag genau geachtet) und er muss eindeutig identifizierbar sein. Dass es sich um den gemeldeten Hund handelt, kann durch den Chip nachgewiesen werden, der in den meisten Bundesländern Pflicht geworden ist.
